Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist meistens nach der Abnahme des Sondereigentums. Wenn Sie keinen Sachverständigen beauftragt haben, der das Gemeinschaftseigentum für alle Eigentümer abnimmt und eine Empfehlung ausspricht, so muss jeder einzeln erklären, dass er das Gemeinschaftseigentum abnimmt.
Danach tritt die Beweislastumkehr ein und die Zahlungspflicht für die meistens letzte Rate des Gemeinschaftseigentums wird fällig.
Ich helfe Ihnen bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentum.
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Bauabnahme Gemeinschaftseigentum
insbesondere Fassade, Fenster, Dach, Außenanlagen, Untergeschoss
Ortstermin mit einem Gutachter inkl. An- und Abfahrt. Ohne Stunden Begrenzung
Bausubstanz und technische Anlagen im Innen- und Außenbereich auf ihren Zustand, auf Mängel und eventuelle Bauschäden prüfen
Durchführung von Feuchtemessungen sowie wenn möglich eine Thermografiemessung im Keller und ggf. in den anderen Geschossen
Mündliche Beratung vor Ort über Mängel und vorhandene Bauschäden.
Notwendige Dokumente:
• Prüfbescheide (Prüfstatiker, Denkmalschutz etc.)
• Baubeschreibung
• Teilungserklärung
• Statik (Schal- und Bewehrungspläne etc.)
• Ausführungsplanung mit letztem Index
• Werkplanung
• Prüfprotokolle (Entwässerung, Konstruktionsnachweise etc.)
• Brandschutzkonzept
• Lüftungskonzept