Sollte im Kaufvertrag eine gemeinsame Abnahme des Gemeinschaftseigentums für alle Käufer in der Wohnungseigentumsanlage vorgesehen sein, so müsste eine solch eine Klausel in etwa so aussehen:
Beschluss der Wohnungseigentümer (WEG) zur Beauftragung eines Sachverständigen mit der Besichtigung und Begehung des Gemeinschaftseigentums sowie der Abgabe einer unverbindlichen Empfehlung über die Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentum bzw. im wesentlichen fertiggestellt.
Der Käufer ist natürlich zu der Gemeinschaftseigentumsabnahme schriftl. einzuladen. Hat der Sachverständige festgestellt, dass keine die Abnahme des Gemeinschaftseigentums hindernden Sachmängel oder die Abnahme des Gemeinschaftseigentums noch ausstehende Arbeiten vorliegen, dann wird eine Abnahmeempfehlung von mir erteilt, dass Werk muss im wesentlichen Fertiggestellt sein. Unwesentliche Mängel bei Gemeinschaftseigetumsabnahme sind meistens: Maler fehlstellen, Quitschen Türen, Fenstergriff falsch montiert usw.. So ist der Käufer nochmals ausdrücklich auf sein Recht hinzuweisen, dass Gemeinschaftseigentum selbst zu überprüfen und als Abnahmereif zu erklären. Der Käufer ist darauf hinzuweisen, dass sich aus den Feststellungen des Sachverständigen keine Verpflichtung zur Abnahme ergibt. Jeder Käufer hat das recht sich selbst ein Bild zu machen und enstprechend zu handeln.
Zudem muss die Arbeit der Bauunternehmer im Wesentlichen Ordnungs- und vertragsgemäß sein. Das heißt, dass, wie oben erwähnt, ein kleiner Mangel oder Mängel nicht ausreichen, um die Abnahme zu verweigern.
Die Bauabnahme kann auch verweigert werden, wenn zum Abnahmetermin nicht alle wichtigen Dokumente vorliegen. Dazu zählen die Inbetriebnahmeprotokolle der Haustechnik, der Energieausweis, die Gewährleistungsbescheinigungen aller am Bau beteiligten Firmen und der Nachweis über die Unbedenklichkeit der verwendeten Baustoffe.
Ich begleite die WEG bei der Abnahme und erstelle hierzu einen Mängelbericht der als Abnahmemängelbericht verwendet werden kann.
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentum kann Deutschland weit erfolgen.
Rufen Sie mich einfach an.
Haustechnische Untersuchung mit einem Zustandsbericht.
Um die Abnahmefähigkeit zu bestätigen sind Vorbegehung im und am Bauobjekt notwendig und ratsam.