Bauschäden sind die Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis, z. B. durch einen Baumangel und oder Ereignisse die dazu geführt haben.
Einige Kosten können bei Schadenseintritt kompensiert werden. Jedoch gibt es einige Dinge die mit Geld nicht zu ersetzen sind.
Deshalb der Grundsatz:
Frühzeitige Erkennung von Schäden entlastet den Geldbeutel.
Das neue Haus ist fertiggestellt und der Einzug gestemmt. Die Bauabnahme ist auch ohne Probleme und (fast) keinen Mängeln erfolgt. Mit der Abnahme des Hauses beginnt meistens eine fünfjährige Gewährleistung. Trennen sich jetzt die gemeinsamen Wege von Hausbesitzer und Bauunternehmen für immer. Nicht ganz. Wenn in der Gewährleistungsphase Mängel auftreten, die bereits während der Bauphase nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten zurückzuführen sind, dann kann der Hausbesitzer die Beseitigung einfordern. Aber nun liegt die Beweislast beim Bauherrn, in der Bauzeit bis zur Bauabnahme muss der Unternehmer beweisen, dass er mängelfrei gearbeitet hat. Wir raten daher, die Bauabnahme gut vorzubereiten und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Wenn innerhalb der Gewährleistungszeit Veränderungen am Haus auftreten (nach der Abnahme), dann ist die Frage, ob sie auch auf übliche Abnutzung zurückzuführen sind oder ob sie ein Mangel sind, den sich der ehemalige Auftragnehmer zurechnen lassen muss.Wir raten Ihnen einen einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Nicht alle Risse sind ein Baumangel, da sie auch sog. Wartungsfugen sein können und Rissbildungen auch zur normalen Abnutzung gehören können. Liegt tatsächlich ein Baumangel vor, dann muss dem Bauunternehmer mit einer Frist die Beseitigung angezeigt werden. Da viele Handwerksunternehmen solche Mängelmeldungen meistens als störend empfunden werden ist Beharrlichkeit angesagt und eine möglichst gut fundierte und fachlich begründete Mängelanzeige gefragt.
Unser Gebäudecheck hilft Ihnen, Mängel rechtzeitig anzuzeigen und in einem Mangelfreien Haus zu wohnen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Mängelverfolgung und Mangelerkennung einschl. Begehungen.